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ARBEITSRECHT

BÜRGI & KRIEGERS-TEJURA LEGAL

Das Arbeitsrecht ist ein lebendiges Rechtsgebiet, welches in der Praxis immer wieder Anlass für Fragen gibt. Wir beraten bei Fragen zum Einzelarbeitsvertrag und weisen eine grosse Expertise und langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen, Privatpersonen und anderen Organisationen auf.

Auch im kollektiven Arbeitsrecht (Gesamtarbeitsvertrag) verfügen wir über vertiefte Kenntnisse. Schliesslich gibt auch das öffentliche Arbeitsrecht (Arbeitsgesetz) und dessen praktische Umsetzung im Betrieb immer wieder zu Fragen Anlass, bei deren Lösung wir unsere Klienten unterstützen. Auch bei Fragen zu öffentlich-rechtlichen Anstellungen sind wir für unsere Klienten Ansprechperson.

Wir führen bei unseren Klienten auch interne Schulungen zu Themen des Arbeitsrechts durch, welche wir für sie massschneidern. Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:

Einzelarbeitsvertrag:
– Prüfung von Einzelarbeitsverträgen, Erstellen von Musterverträgen
– Lohn, Bonusregelungen
– Arbeitszeitfragen, Ferien
– Konkurrenzverbot
– Kündigung, Austrittsvereinbarung
– Arbeitszeugnis

Reglemente:
– Personalreglement
– Spesen-, Geschäftswagenreglement
– Beteiligungspläne
– Sexuelle Belästigung / Mobbing
– Informatiknutzung, Datenschutz

Umstrukturierung:
– Massenentlassung
– Übergang von Arbeitsverträgen beim Verkauf von Unternehmen
– Sozialplan

Arbeitsbewilligungen:
– Einholen von Arbeitsbewilligungen für Führungs- und Fachkräfte

Gesamtarbeitsvertrag:
– Beantwortung von Einzelfragen zu diversen Gesamtarbeitsverträgen

Arbeitsgesetz:
– Gesundheitsschutz
– Behördenpraxis
– Arbeitszeit

Personalverleih:
– Kantonale und eidgenössische Bewilligung
– Personalverleihverträge: Einsatz- und Arbeitsverträge

Prozessführung:
Beispielsweise bei Kündigung, Konkurrenzverbot, Lohnklagen, Bonus